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Sie sind schwer krank und können Ihren Haushalt zeitweise nicht mehr alleine weiterführen? Machen Sie sich keine Sorgen. Ihre DAK-Gesundheit unterstützt Sie mit einer Haushaltshilfe – zum Beispiel bei Krankheit oder nach der Geburt Ihres Kindes.
Wir übernehmen die Kosten für Ihre Haushaltshilfe. Die Höhe hängt davon ab, wer Ihnen hilft und wie viel Hilfe Sie benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen wir uns auch an dem Verdienstausfall eines Elternteils oder Verwandten.
Sie beteiligen sich lediglich mit den gesetzlichen Zuzahlungen. Lassen Sie sich beraten am Telefon, per Chat oder im Servicezentrum.
Es gibt viele Gründe, warum Sie Ihren Haushalt zeitweise nicht weiterführen können. Sie haben Anspruch auf diese Leistung in folgenden Situationen:
Befinden Sie sich in einer solchen Situation unterstützen wir Sie bis zu 26 Wochen im Jahr mit einer Haushaltshilfe unter folgenden Voraussetzungen:
In einigen Fällen übernehmen wir auch Haushaltshilfe für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr. Sprechen Sie uns an!
Wegen einer schweren Erkrankung oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem ambulanten oder stationären Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, benötigen Sie Hilfe im Haushalt? Wir unterstützen Sie und übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe für maximal vier Wochen. Einzige Voraussetzungen:
Können Sie wegen starker Beschwerden während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen, unterstützen wir Sie und übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe. Einzige Voraussetzungen:
Damit Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt: Ihren Haushalt haben Sie vor der Erkrankung selbst geführt und die wesentlichen Hausarbeiten allein erledigt. Beachten Sie außerdem, dass sich die Anspruchsvoraussetzungen je nach familiärer Situation unterscheiden können. Hier ein Überblick:
Sobald Sie wissen, dass Sie Hilfe im Haushalt benötigen, sprechen Sie bitte unsere Kundenberater an. Sie besprechen alles Weitere mit Ihnen.
Sie können gerne selbst eine Haushaltshilfe beauftragen, zum Beispiel aus Ihrem privaten Umfeld. Ist dies nicht möglich, helfen wir Ihnen gerne. Die DAK-Gesundheit arbeitet mit zahlreichen Organisationen zusammen, die Haushaltshilfen beschäftigen, zum Beispiel mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege, privaten Unternehmen oder Sozialstationen der Gemeinden.
Sobald Sie 18 Jahre sind, beteiligen Sie sich an den Kosten der Haushaltshilfe mit zehn Prozent pro Tag (mindestens mit fünf Euro, höchstens mit zehn Euro). Benötigen Sie eine Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach einer Entbindung, müssen Sie nichts zuzahlen.
Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die im Haushalt hilft oder diesen weiterführt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen. Leben Kinder unter 12 Jahren im Haushalt, müssen diese ggf. betreut und versorgt werden.
Ja, wir unterstützen Sie. Können Sie nach einer ambulanten OP oder einem stationären Krankenhausaufenthalt Ihren Haushalt nicht allein führen? Wenn niemand bei Ihnen lebt der die Hausarbeit übernehmen kann, zahlen wir die Kosten für Ihre Haushaltshilfe.
Ja, wir erstatten Ihren Familienangehörigen, wie zum Beispiel Ihren Eltern oder Geschwistern, den Verdienstausfall und die Fahrkosten für maximal zwei Monate. Die Regelung gilt für Verwandte bis zum zweiten Grad. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Nettoverdienstausfall. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Kundenberatung.