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Wer selbst Mitglied bei der DAK-Gesundheit ist und Beiträge zahlt, kann folgende Angehörige beitragsfrei mitversichern:
Für die Familienversicherung in der DAK-Gesundheit müssen Ihr Partner und Ihre Kinder folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts. Dazu zählen unter anderem:
Nicht dazu zählen Werbungskosten, lohnsteuerfreie Zulagen, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Für die Familienversicherung von Kindern gelten unterschiedliche Altersgrenze. Sie werden durch Schule, Studium, Ausbildung oder Freiwilligendienste beeinflusst. Die gesetzlichen Regelungen haben wir hier zusammengefasst:
Wichtig: Eine Familienversicherung für Kinder ist ausgeschlossen, wenn bei einem verheirateten Ehepaar nur der Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen gesetzlich krankenversichert ist. Der andere privat versicherte Elternteil aber ein Gesamteinkommen hat, das die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: 5.212,50 Euro / 2021: 5.362,50 Euro) übersteigt.
Wenn Sie als DAK-Mitglied Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern, bekommen Sie einmal im Jahr einen Fragebogen von uns zugeschickt. Mit Ihren Antworten gleichen wir unsere Daten ab und prüfen, ob Ihre Angehörigen auch weiterhin bei Ihnen beitragsfrei mitversichert sein können.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten dazu.